Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Kunkel OG

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern sie nicht mit ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Kunkel OG- abgeändert oder ausgeschlossen werden. Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen; diese werden auch dann nicht anerkannt, wenn Kunkel OG ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprechen sollte. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung/Leistung gelten die AGB von Kunkel OG als akzeptiert.

Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten diese AGB nur insoweit, als ihnen nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

1. Angebote und Vertragsabschluss

1.1. Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich und nur als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, seinerseits ein Anbot (=Bestellung/Auftrag) abzugeben.

1.2. Ein Vertrag zwischen Kunkel OG und dem Kunden kommt nach Eingang der Bestellung/Auftrag durch Versendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Kunkel OG oder durch Übergabe respektive Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung zustande.

1.3. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, alle Änderungen und Ergänzungen von Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

1.4. Für Kunkel OG verbindliche Willenserklärungen können nur von zur Vertretung nach außen berufenen Personen abgegeben werden.

1.5. Es steht Kunkel OG frei, Bestellungen/Aufträge des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, ohne dass Kunkel OG die dem Kunden allenfalls dadurch entstandenen/entstehenden Aufwendungen oder Schäden zu ersetzen hat. Kunkel OG ist berechtigt, Bestellungen des Kunden auch nur teilweise – dies teilt Kunkel OG dem Kunden in der Auftragsbestätigung mit – anzunehmen, sofern die Teillieferung/Teilleistung für den Kunden nicht unzumutbar ist. Bei Teillieferungen/Teilleistungen hat der Kunde lediglich das auf die übergebenen/gelieferten Waren/erbrachten Leistungen entfallende Entgelt zu bezahlen.

1.6. Produktionsbedingte Änderungen nach Auftragserteilung betreffend Konstruktion, Farbe ect. berechtigen den Kunden nur dann zu einer Änderung oder Auflösung des Vertrages, wenn diese Änderungen für ihn wesentlich und inakzeptabel sind.

2. Leistungen/Angaben/Preise

2.1. Alle von Kunkel OG erbrachten Leistungen (insbesondere auch Projektentwicklungs- und Planungsleistungen) sind – sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart –  entgeltlich und von dem Kunden nach dem jeweils geltenden Stundensatz zu entlohnen. Bei Reisen zur Erfüllung des Auftrages wird die Reisezeit mit Sätzen nach Zeitaufwand, zuzüglich Kilometergeld sowie Diäten verrechnet.

2.2. Angaben egal welcher Art – dies betrifft insbesondere Preise, Mengen, Beschreibungen, Abbildungen, Daten etc. – sind freibleibend und verstehen sich vorbehaltlich allfälliger Fehler, insbesondere Druck- und Satzfehler.

2.3. Die Honorare von Kunkel OG richten sich grundsätzlich nach der jeweiligen Preisliste, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Sonderregelungen werden individuell mit dem jeweiligen Kunden vereinbart und sind nicht bindend für andere Projekte, Leistungen etc..

2.4. Alle angegebenen Preise beruhen auf den gegenwärtigen Kosten für Material, Energie und Löhne und verstehen sich netto ab Standort des Lieferwerkes (bei Waren), zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie der in dem Zeitpunkt der Leistungserbringung tatsächlich anfallenden Kosten für Versand, Verpackung, Versicherung und Nachnahmegebühren.

2.4. Ändern sich zwischen Auftragserteilung und Ausführung oder im Falle eines Rahmenvertrages für fortlaufende Lieferungen/Leistungen die Preise, insbesondere durch eine Erhöhung von Steuern, Löhnen, Abgaben, Zöllen, Rohstoffpreisen, Kollektivvertragslöhnen oder Energiekosten, ist Kunkel OG berechtigt, zum Zeitpunkt der Lieferung eine entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen.

2.5. Mehrkosten, die aus dem ungeeigneten Zustand von kundenseitig allenfalls beigestellten Materialien, Unterlagen ect. entstehen, werden von Kunkel OG gesondert in Rechnung gestellt.

2.6. Kunkel OGist berechtigt, vereinbarte Leistungen auch durch Subunternehmer zu erbringen, sofern nicht ausdrücklich anders mit dem Kunden vereinbart.

2.7. Fremdkosten, die im Rahmen der Planung bzw. Durchführung von Projekten entstehen, werden unter Aufschlag des Zeit – und Organisationsaufwandes weiterverrechnet.

2.8. Alle von Kunkel OGgeleisteten Vorarbeiten sind im Fall einer Stornierung durch den Kunden zum Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe zu bezahlen.

2.9. Können Leistungen ganz oder teilweise aus von Kunkel OGnicht zu vertretenden Gründen, so ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe ohne Abzüge vom Kunden zu bezahlen.

3. Liefer- und Leistungsfristen, Lieferung, Eigentumsvorbehalt

3.1. Angegebene Liefer- und Leistungsfristen sind – sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich anders vereinbart – unverbindlich, Kunkel OG wird diese aber mit Maßgabe der folgenden Bestimmungen so präzise wie möglich einhalten.

3.2. Angegebene Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, sofern in diesem Zeitpunkt alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunden alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall oder ändert der Kunde seine Bestellung ab, beginnt die angegebene Liefer- oder Leistungsfrist erst nach Vorliegen aller zuvor wiedergegebenen Voraussetzungen zu laufen. Jede Änderung der Bestellung führt dazu, dass die angegebenen Liefer- und Leistungsfristen sich entsprechend ändern und der Kunde die gesamten Mehrkosten zu tragen hat.

3.3. Die Einhaltung der vereinbarten Liefer- und Leistungsfrist durch Kunkel OG steht auch unter der Voraussetzung richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Angegebene Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich daher auch um jene Zeiträume während der Kunkel OG ohne Verschulden an der Lieferung/Leistung gehindert ist wie z.B. durch Ereignisse höherer Gewalt, Maschinenausfälle oder Streiks. Eine sich abzeichnende Verzögerung teilt Kunkel OG dem Kunden sobald als möglich mit.

3.4. Eine angegebene Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ende der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware dem Kunden mitgeteilt worden ist. Eine angegebene Leistungsfrist gilt als eingehalten, wenn Kunkel OG bis zu ihrem Ende mit der Leistungserbringung beginnt.

3.5. Kunkel OG ist zu Lieferungen/Leistungen in Teilen berechtigt, sofern keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen worden ist und dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Sollte Kunkel OG den Auftrag in mehreren Teillieferungen/Teilleistungen erfüllen, wirkt sich eine allfällige Mangelhaftigkeit einer Teillieferung/Teilleistung nicht auf den Gesamtvertrag aus und berechtigt den Kunden nicht zur Auflösung des Gesamtvertrages.

3.6. Ist die Erbringung der Lieferung/Leistung durch Kunkel OG durch höhere Gewalt endgültig nicht möglich, ist Kunkel OG von der Erbringung der Lieferung/Leistung befreit, der Kunde erhält eine allenfalls geleistete Anzahlung zurück, weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Aufwendungen und Schadenersatzansprüche sind aber ausgeschlossen.

3.7. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten vereinbarten Bruttoentgeltes zuzüglich aller Verzugszinsen, Nebengebühren und allfälliger Rechtsverfolgungskosten im alleinigen Eigentum von Kunkel OG(Eigentumsvorbehalt). Noch nicht vollständig bezahlte Waren darf der Kunde ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Kunkel OG weder entgeltlich noch unentgeltlich an Dritte weitergeben, verpfänden oder verarbeiten.

3.8. Für den Fall der Weiterveräußerung der von Kunkel OG gelieferten Waren vor vollständiger Bezahlung tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gegen den Dritten in Höhe des Wertes der von Kunkel OG gelieferten Waren ab; Kunkel OG akzeptiert diese Abtretung. Der Wert der von Kunkel OG gelieferten Ware entspricht dem mit dem Kunden vereinbarten Bruttoentgelt an den Kunden zuzüglich 10% z.B. für Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten.

3.9. Im Falle der Pfändung der Waren durch einen Gläubiger des Kunden oder für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist der Kunde verpflichtet, Kunkel OG dies unverzüglich schriftlich (eingeschriebener Brief) unter Angabe aller relevanten Daten, bekanntzugeben.

3.10. Im Falle des Zuwiderhandelns gegen die in den Punkten 3.7.-3.9. wiedergegebenen Verpflichtungen hat der Kunde Kunkel OG für alle Schäden und Aufwendungen, die durch sein Zuwiderhandeln entstehen, schadlos zu halten.

4. Versand, Gefahrenübergang und Abnahme

4.1. Die Erfüllung der mit Kunkel OG zustande gekommenen Verträge erfolgt beim Erwerb von Waren – sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart ist – durch Übergabe der Waren in den Geschäftsräumlichkeiten von Kunkel OG bzw. durch Übergabe an den Frachtführer.

4.2. Mangels abweichender Vereinbarung bestimmt Kunkel OG den Transportweg und die Transportmittel ohne Verantwortung für den billigsten oder schnellsten Weg. Die Transportkosten ebenso wie die Kosten einer abgeschlossenen Transportversicherung trägt der Kunde.

4.3. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er eine für die Ausführung notwendige Mitwirkung, hat er Kunkel OG alle durch diese Verzögerung entstandenen Schäden und Aufwendungen zu ersetzen. In diesem Fall geht auch die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder eines Unterganges der Ware in dem Zeitpunkt des Beginns des Annahmeverzuges auf den Kunden über.

4.4. Die Gefahr der Beschädigung oder des Unterganges der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Kunden bzw. den Frachtführer, spätestens aber mit dem Verlassen des Firmengeländes von Kunkel OG auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden über.

4.5. Die gelieferten Waren sind sofort bei Übernahme auf Transportschäden und Vollständigkeit zu prüfen und deren Vorliegen zu dokumentieren. Kunkel OG wird den Kunden bei der Geltendmachung allfälliger Ansprüche gegen den Transporteur angemessen unterstützen.

4.6. Die Erfüllung und somit auch der Gefahrenübergang der mit Kunkel OG zustande gekommenen Verträge über Leistungen erfolgt mit Abschluss der Arbeiten oder Übergabe des Werkes an den Kunden.

5. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrecht

5.1. Die Zahlung des vereinbarten Entgeltes hat – sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart – innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind von dem Kunden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. zu bezahlen, sofern Kunkel OG nicht einen höheren Schaden etwa durch Darlehensaufnahme erleidet – in diesem Fall hat der Kunden Kunkel OG diesen Schaden zu ersetzen.

5.2. Der Abzug eines Skontos ist nur dann zulässig, wenn ein Skonto schriftlich vereinbart worden ist.

5.3.Kunkel OG ist berechtigt, zur Deckung ihres Honorars und zur Deckung von Fremdleistungen Anzahlungen zu fordern. Je nach Lieferung/Leistung ist Kunkel OG berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 90 % des Auftragsvolumens zu fordern.

5.4. Sollten Umstände vorliegen, die die Kreditwürdigkeit des Kunden deutlich mindern ist Kunkel OG– sollte der Kunden nicht bereit sein, ausreichende Sicherheiten zur Verfügung zu stellen oder die geforderte Anzahlung nicht leistet – auch zum Vertragsrücktritt berechtigt. In diesem Fall stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche gegenüber Kunkel OG zu; Kunkel OG hat aber auch nur Anspruch auf Abgeltung der bislang erbrachten Leistungen.

5.5. Wechsel und Schecks werden von Kunkel OG nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung der Akzeptanz und nur zahlungshalber angenommen.

5.6. Bei einer von Kunkel OG ausnahmsweise gewährten Ratenzahlung tritt Terminverlust bei Verzug mit auch nur einer Rate ein und der gesamte in diesem Zeitpunkt noch offene Betrag samt Zinsen und Kosten ist unverzüglich zur Zahlung fällig.

5.7. Ein Recht zur Aufrechnung von Ansprüchen von Kunkel OG mit von dem Kunden behaupteten Gegenforderungen steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von Kunkel OG anerkannt worden ist.

5.8. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden grundsätzlich nicht zu, außer zwingende gesetzliche Bestimmungen sehen ein solches Recht vor.

6.Copyrights, Urheberrechte

6.1. Die Urheber – und Nutzungsrechte für sämtliche von Kunkel OG erstellten Projektideen, Ideen -Skizzen, Vorschlägen, Beschreibungen, Konzepten, Entwürfen, Grafiken, Zeichnungen, Programme und sonstigen Unterlagen und Leistungen stehen und verbleiben im Eigentum der Kunkel OG.  Soweit Inhalte/Leistungen von Dritten stammen, stehen die Immaterialgüterrechte an diesen Inhalten/Leistungen diesen zu.

6.2. Der Kunde erwirbt im vereinbarten Umfang und zum vereinbarten Zweck ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den von Kunkel OG oder den Dritten erbrachten Leistungen. Dieses Nutzungsrecht steht nur dem Kunden zu und darf ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der Kunkel OG nicht an Dritte übertragen werden. Eine Weitergabe der Projektideen, Ideen -Skizzen, Vorschläge, Beschreibungen, Konzepte, Entwürfe, Grafiken, Zeichnungen, Programme und sonstigen Unterlagen und Leistungen von Kunkel OG im Ganzen oder in Teilen sowie eine Veröffentlichung, Verbreitung oder sonstige Verwertung der Projektideen, Ideen -Skizzen, Vorschläge, Beschreibungen, Konzepte, Entwürfe, Grafiken, Zeichnungen, Programme und sonstigen Unterlagen und Leistungen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Kunkel OG unzulässig und verpflichtet den Kunden zum Schadenersatz.

6.3. Werden Kunkel OG zur Ausführung eines Auftrages Unterlagen vom Kunden zur Verfügung gestellt, ist der Kunde verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er über sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte, Zustimmungen und Genehmigungen verfügt (und für den gesamten Zeitraum Ihrer Nutzung verfügen wird), die erforderlich dafür sind, dass Kunkel OG diese nutzen und von diesen Inhalten Gebrauch machen kann und diese Inhalte weder urheberrechtlich geschütztes Material Dritter noch Material enthalten, das in Rechte Dritter (einschließlich Datenschutz und Rechte am eigenen Bild) eingreift. Der Kunde wird Kunkel OG von allfälligen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang schadlos halten.

7. Gewährleistung

7.1. Der Kunde hat die ihm übergebenen/gelieferten Waren und erbrachten Leistungen unverzüglich bei Übergabe auf Vollständigkeit und äußere Mängel zu überprüfen und Unvollständigkeiten und äußere Mängel bei sonstigem Verlust aller Ansprüche (Gewährleistungsansprüche, des Rechtes auf Schadenersatz aus diesem Mangel und der Irrtumsanfechtung) unverzüglich Kunkel OG oder dem Lieferanten gegenüber zu rügen und bei Lieferungen auf dem Lieferschein zu vermerken.

7.2. Der Kunde hat die ihm übergebenen/gelieferten Waren und erbrachten Leistungen nach Übergabe unverzüglich auf sonstige Mängel zu untersuchen und allfällige Mängel binnen einer Frist von fünf Werktagen ausschließlich schriftlich bei sonstigem Verlust aller Ansprüche gegenüber Kunkel OG zu rügen. Im Falle einer rechtzeitigen Mängelrüge hat der Kunde Kunkel OG über Aufforderung die Möglichkeit zu geben, die Ware/das Werk jederzeit zu besichtigen und die behauptete Mangelhaftigkeit zu überprüfen, dies bei sonstigem Verlust aller Ansprüche. Arbeiten des Kunden an der gelieferten Ware oder den erbrachten Leistungen führen ebenso wie allenfalls von dem Kunden vorgenommene Mängelbehebungsversuche zum Verlust aller Ansprüche. Sollte der Versand im Auftrag des Kunden an eine dritte Person erfolgen, treffen die zuvor wiedergegebenen Verpflichtungen neben dem Kunden auch den Dritten.

7.3. Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen ist Kunkel OG berechtigt, nach eigener Wahl die Mängel durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Ist die Mängelbehebung unmöglich oder untunlich oder ist Kunkel OG nicht in der Lage eine gleichwertige mängelfreie Ware zu liefern/Dienstleistung zu erbringen, ist der Kunde zur Preisminderung oder, wenn es sich nicht nur um geringfügige Mängel handelt, zur Wandelung berechtigt.

7.4. Für Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des ABGB und des KSchG.

8. Schadenersatz, Haftung

8.1. Für direkte Schäden jeder Art – ausgenommen Personenschäden – einschließlich der Schäden aus Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages, aus deliktischen Handlungen oder Unterlassungen und aus Mängeln haftet Kunkel OG nur, soweit ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen solche Schäden krass grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben. Eine Haftung von Kunkel OG für indirekte Schäden, Seitenschäden und sonstige Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen.

8.2. Sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen sind jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden mit dem Auftragswert limitiert.

8.3. Ansprüche aus der Produkthaftung werden hierdurch nicht berührt.

8.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von Kunkel OG auf ihre Gesetzeskonformität, insbesondere auf die Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Kunkel OG haftet nicht für allfällige Gesetzesverstöße. Sollte Kunkel OG von Dritten in Anspruch genommen werden, ist der Kunde verpflichtet, die Kunkel OG hinsichtlich sämtlicher daraus entstehenden Kosten (inkl. Rechtsberatungskosten) schadlos zu halten.

8.5. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz verjähren – sofern dieser Einschränkung nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen – innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

9. Erhebung/Verarbeitung/Nutzung personenbezogener Daten des Kunden

9.1. Der Kunde stimmt zu, dass die Verwendung der in seiner Bestellung/Auftrag angeführten Daten über ihn für Zwecke der Datenverarbeitung, Buchhaltung und Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung der Bestellung und des Zahlungsverkehrs verwendet. Die Weitergabe dieser Daten an Dritte ist nur dann zulässig, wenn dies für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich ist, der Kunden zugestimmt hat oder zwingende gesetzliche Bestimmungen die Preisgabe erfordert.

9.2. Der Kunden ist damit einverstanden, über aktuelle Produkte und Leistungen von Kunkel OG per E-Mail informiert zu werden; diese Zustimmung kann der Kunden jederzeit schriftlich widerrufen.

10. Verbrauchergeschäfte

Falls diese AGB einem Verbrauchergeschäft im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde liegen, gelten sie unter Berücksichtigung der Bestimmungen des KSchG und des ABGB. Sofern Bestimmungen dieser AGB im Widerspruch zu zwingenden Bestimmungen des KSchG stehen, gelten die jeweiligen gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen – die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB wird dadurch nicht berührt.

11. Ausländische Kunden

12. Sonstiges

12.1. Die Kunden stimmen ausdrücklich zu, dass Kunkel OGMitteilungen einschließlich solcher zur Änderung dieser Bestimmungen, per Telefax, E-Mail, normaler Post oder durch Postings zusendet.

12.2. Die Kunden stimmen ausdrücklich zu, dass die Nichtausübung oder Nichtdurchsetzung jeglicher Rechte oder Rechtsbehelfe, die in den AGB enthalten sind (oder die Kunkel OG nach dem anwendbaren Recht zustehen), keinen Verzicht auf ein Recht durch Kunkel OG darstellt und diese Rechte und Rechtsbehelfe Kunkel OG weiterhin zustehen.

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig / unwirksam sein oder werden, treten an Stelle der ungültigen / unwirksamen Bestimmung die anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen sofern die Vertragspartner nicht einvernehmlich eine Ersatzbestimmung vereinbaren. Die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB wird dadurch nicht berührt, die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben weiterhin wirksam und anwendbar.

12.4. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Die Vertragsparteien vereinbaren von diesem Formerfordernis nicht, auch nicht einvernehmlich abzugehen.

12.5. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Kunkel OG und ihren Kunden ist materielles österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes anzuwenden.

12.6. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den AGB, dem Vertragsverhältnis zwischen Kunkel OG und ihren Kunden und den von Kunkel OG erbrachten Lieferungen / Leistungen wird – sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen – die Zuständigkeit des für Handelssachen in Wien zuständigen Gerichtes vereinbart.